Abgase aus Feuerungsanlagen, aus Anlagen, die organische Lösemittel freisetzen und anderer schadstoffemittierender Anlagen sind in einer Höhe abzuleiten, die den ungestörten Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung sicherstellt und die Abgase nach dem Stand der Technik so verdünnt, dass vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert bzw. auf das Mindestmaß beschränkt sind. Die Berechnung von Ableithöhen erfolgt...Read More