Heiztechnische Prüfung nach DIN EN 303-5: Unsere Ingenieurleistung für alle Hersteller von Biomasseheizungen.

Förderfähigkeit von Biomasse-Feuerungsanlagen

Seit über vier Jahren läuft das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dieses Programm unterstützt die Errichtung oder Erweiterung von Biomasse-Feuerungsanlagen für die thermische Nutzung, vorausgesetzt, sie dienen hauptsächlich zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung oder speisen die erzeugte Wärme in ein Gebäudenetz ein.

Förderfähige Anlagen umfassen:

  • Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln
  • Pelletöfen mit Wassertasche
  • Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. -hackgut und Scheitholz
  • besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel



Der Nachweis der Förderfähigkeit Ihrer Biomasseanlage ist unsere Aufgabe!

Ihr Ansprechpartner: Matthias Riße

Telefon: 0361 26 26 99 77

Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.


Um als Hersteller von Biomasseanlagen von diesem Förderprogramm zu profitieren, müssen die Anlagen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und dies nachweisen. Dazu gehören technische Standards und die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten.

Eine heiztechnische Prüfung nach DIN EN 303-5 durch ein akkreditiertes Institut ist erforderlich, um die Emissionsgrenzwerte und den tatsächlichen Wirkungsgrad nachzuweisen, besonders hinsichtlich Kohlenmonoxid (CO) und Staub im Abgasstrom.

Zusätzlich muss der jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) gemäß der europäischen Öko-Design-Richtlinie nachgewiesen werden, der aus dem Wirkungsgrad der Feuerungsanlage berechnet wird.

Hersteller, deren Biomasseanlagen alle Anforderungen erfüllen, können eine Aufnahme in die Listen der förderfähigen bzw. innovativen Biomasseanlagen beantragen. Diese gelisteten Anlagen können dann im automatischen Antragsprozess ausgewählt werden, wenn ein Fördermittelantrag gestellt wird.

WOVIRO unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung der heiztechnischen Prüfung und bei der Einrichtung eines geeigneten Prüfstandes. Alle erforderlichen Messungen werden durch unsere Partner direkt vor Ort durchgeführt. Nach erfolgreicher Prüfung beantragen wir für Sie die Listung Ihrer förderfähigen Biomasse-Feuerungsanlage.



Rufen Sie uns an, wir beraten Sie sehr gern.

Ihr Ansprechpartner: Matthias Riße

Telefon: 0361 26 26 99 77

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