Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz:
Die Errichtung und der Betrieb von gewerblichen und industriellen Anlagen, die nach dem Anhang 1 der 4. BImSchV eingeordnet werden können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach BImSchG. Das zugehörige Genehmigungsverfahren ist in der 9. BImSchV dargestellt. Bei UVP-pflichtigen Vorhaben ist neben der Verordnung auch das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) zu beachten.
Das deutsche Umweltrecht richtet sich nach vier wesentlichen Grundprinzipien und bezweckt in seiner Gesamtheit den Schutz der natürlichen Umwelt und des Menschen.
Diese Grundprinzipien sind:
1. Schutzprinzip:
Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
2. Vorsorgeprinzip:
Dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen ist vorzubeugen.
3. Verursacherprinzip:
Der Verursacher von schädlichen Umwelteinwirkungen ist verantwortlich für die Vermeidung, die Beseitigung und auch den finanziellen Ausgleich.
4. Kooperationsprinzip:
Umweltschutz ist nur dann möglich, wenn Staat, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenarbeiten.
In diesem Sinne bearbeitet WOVIRO Genehmigungs- und Anzeigeverfahren als umfassende Projekte. Wir sehen uns als Koordinatoren und Schnittstelle zwischen dem künftigen Betreiber einer Anlage, den Architekten und Planern, allen zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit. Ihr Vorhaben begleiten wir von der Planung bis zur finalen Genehmigung und haben stets das Ziel, Ihnen auch danach weiter als Immissionsschutzbeauftragte nach § 53 BImSchG ein verlässlicher Partner zu sein. So erkennen wir auch später jeden Änderungsbedarf am Genehmigungsstand und arbeiten stetig an der Legal Compliance in Ihrem Unternehmen.
Erster Schritt in der Bearbeitung eines Genehmigungsverfahrens ist das Einordnen des Vorhabens im Sinne der 4. BImSchV, das Prüfen des Genehmigungserfordernisses und abschließend das Ermitteln der richtigen Verfahrensart. Sofern sich aus der Einordnung eine Genehmigungsbedürftigkeit ergibt, ist weiter festzustellen, welche Erfordernisse sich aus dem Ort ergeben, an dem das Vorhaben umgesetzt wird und welche Behörde für die Genehmigung zuständig ist.
Im folgenden Vorgespräch mit dieser Behörde wird das Vorhaben im Ganzen besprochen und alle spezifischen Anforderungen an die Antragsunterlagen abgestimmt. Hier sind insbesondere weiterführende Sachverständigengutachten, Immissionsprognosen, Messungen oder Sicherheitsabnahmen gemeint, die entweder mit Einreichen der Antragsunterlagen oder vor Inbetriebnahme der Anlage vorliegen müssen.
Im Ergebnis des Vorgespräches können wir die Antragsunterlagen erstellen und auch alle weiterführenden Gutachten einholen. Die Antragsunterlagen folgen im Grundsatz der folgenden Struktur, wobei bundeslandspezifische Unterschiede bestehen, die zusätzlich zu berücksichtigten sind. Die Art und Anzahl der zu verwendenden Formblätter und die Anzahl der Antragsausfertigungen werden mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.
Struktur der Antragsunterlagen
Teil A – Antragstellung: Allgemeine Angaben zum Antrag und zum Verfahren
Teil B – Antragsunterlagen
1. Allgemeine Angaben zum Antragsinhalt und zum Standort und Pläne
2. Anlagen- und Betriebsbeschreibung und schematische Darstellungen
- Darstellung der technischen Betriebseinrichtungen
- Darstellung des Produktionsverfahrens und der Einsatzstoffe
- Angaben zu Energieeffizienz und Wärmenutzung
3. Angaben zu Luftschadstoffen einschließlich Gerüchen
4. Angaben zu Lärm
5. Angaben zu elektromagnetischen Feldern, Erschütterungen und Licht
6. Angaben zum anfallenden Abwasser
7. Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
8. Angaben zu anfallenden Abfällen
9. Angaben zu Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
10. Angaben zu Maßnahmen nach der Betriebseinstellung
11. Angaben zum Ausgangszustand für Anlagen nach der IE-Richtlinie
12. Angaben zur Anlagensicherheit für Betriebsbereiche nach 12. BImSchV
13. Angaben zur UVP-Vorprüfung bzw. UVP-Prüfung
Weiter sind der Bauantrag und das Brandschutzkonzept dem Antrag als Anlage zuzufügen. Diese Dokumente werden vom Architekten und dem beteiligten Brandschützer erstellt. Zusätzlich können in einigen Fällen der UVP-Bericht, der Sicherheitsbericht bei Störfallanlagen, ein Ausgangszustandsbericht und weitere Gutachten zum Bestandteil des Antrages werden.
Mit Einreichung der Antragsunterlagen prüft die Genehmigungsbehörde deren Vollständigkeit. Nach bestätigter Vollständigkeit läuft das eigentliche Verfahren. Die Dauer eines Genehmigungsverfahrens unterscheidet sich je nach Verfahrensart und beträgt zwischen drei und sieben Monaten. In einigen Fällen ist eine Verlängerung um bis zu drei Monate möglich. Läuft das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und werden Einwände gegen ein Vorhaben eingebracht, kann ein Erörterungstermin erforderlich werden, um bestehende Unklarheiten mit den Einwendern auszuräumen.
Möglichkeiten zum Zeitgewinn ergeben sich aus der Qualität und der Vorabstimmung der eingereichten Unterlagen. So schließen Sie zügig die behördliche Vollständigkeitsprüfung ab und starten mit dem eigentlichen Verfahrensablauf. Hier liegt die Stärke der Arbeit von WOVIRO.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Ihr Ansprechpartner: Herr Florian Riemann
Telefon: 0361 26 26 99 77
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Quellen:
Seminarunterlagen; HDT-Seminar: „Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz“; 11/2020; Autor: Matthias Wudtke, Bezirksregierung Köln
Umweltministerium Baden-Württemberg, Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung Baden-Württemberg, Anlage 1 – Inhaltsübersicht