Reichstag und Reichsadler umgeben von Zahnrädern und Laub

Zuständige Behörden beim BImSchG-Genehmigungsverfahren?


Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein zentraler Bestandteil des Umweltrechts in Deutschland und regelt die Genehmigung von Anlagen, die potenziell umweltschädigende Emissionen verursachen können. Welche Behörden sind für das BImSchG-Genehmigungsverfahren zuständig? Der Prozess ist komplex und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Behörden, um sicherzustellen, dass alle Umweltvorschriften eingehalten werden. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Behörden für das BImSchG-Genehmigungsverfahren zuständig sind und welche Rolle sie in diesem Prozess spielen.


1. Die zuständige Immissionsschutzbehörde

Die Immissionsschutzbehörde ist die primäre Behörde, die für die Erteilung von Genehmigungen nach dem BImSchG verantwortlich ist. Je nach Bundesland kann dies das jeweilige Umweltamt, Regierungspräsidium oder eine spezialisierte Landesbehörde sein. Diese Behörde übernimmt die zentrale Rolle im Genehmigungsverfahren und ist verantwortlich für:

  • Prüfung des Antrags: Die Immissionsschutzbehörde prüft, ob die eingereichten Antragsunterlagen vollständig und rechtskonform sind.
  • Bewertung der Umweltauswirkungen: Sie führt eine Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen der geplanten Anlage durch, einschließlich Luftqualität, Lärm und Wasser.
  • Entscheidung über den Antrag: Nach Abschluss aller Prüfungen entscheidet die Behörde, ob die Genehmigung erteilt wird und unter welchen Bedingungen dies geschieht.


2. Fachbehörden

Neben der zentralen Immissionsschutzbehörde sind auch verschiedene Fachbehörden in den Genehmigungsprozess eingebunden. Diese Behörden liefern spezifische Expertise zu bestimmten Umweltaspekten und werden bei Bedarf von der Immissionsschutzbehörde konsultiert. Zu den wichtigsten Fachbehörden gehören:

  • Wasserbehörde: Diese Behörde prüft die Auswirkungen der Anlage auf die Wasserqualität und den Gewässerschutz, insbesondere wenn Wasserentnahmen oder Abwassereinleitungen geplant sind.
  • Naturschutzbehörde: Die Naturschutzbehörde bewertet, ob die geplante Anlage den Natur- und Artenschutzvorschriften entspricht. Sie prüft insbesondere, ob geschützte Gebiete oder Arten betroffen sind.
  • Bauaufsichtsbehörde: Diese Behörde ist zuständig für die baurechtlichen Aspekte der Genehmigung. Sie prüft, ob das Vorhaben den Bauvorschriften entspricht und ob alle baurechtlichen Genehmigungen vorliegen.
  • Gesundheitsbehörde: Diese Behörde bewertet die potenziellen Auswirkungen der Anlage auf die öffentliche Gesundheit, insbesondere im Hinblick auf Luftschadstoffe und Lärm.


3. Landes- und Bundesbehörden

In einigen Fällen können auch Landes- und Bundesbehörden in das Genehmigungsverfahren eingebunden sein, insbesondere wenn das Vorhaben überregionale Bedeutung hat oder spezielle gesetzliche Regelungen berührt. Dazu gehören:

  • Umweltministerien der Länder: Diese Ministerien können bei besonders komplexen oder konfliktträchtigen Vorhaben beratend oder entscheidend tätig werden.
  • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Falls das Vorhaben radiologische Risiken birgt, wird das BfS in das Verfahren einbezogen.
  • Bundesnetzagentur: Bei Anlagen, die in den Bereich der Energieversorgung fallen, insbesondere bei großen Kraftwerken oder Stromtrassen, kann die Bundesnetzagentur eine Rolle im Genehmigungsverfahren spielen.


4. Kommunale Behörden

Auf kommunaler Ebene spielen auch Gemeinden und Städte eine wichtige Rolle im BImSchG-Genehmigungsverfahren. Sie sind in der Regel an der Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt und können Einwände gegen das Vorhaben erheben. Darüber hinaus prüfen sie, ob das Vorhaben mit den kommunalen Bauleitplänen und den Vorgaben der örtlichen Infrastruktur vereinbar ist.


5. Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverbände

Neben den staatlichen Behörden sind auch Umweltverbände und die Öffentlichkeit wichtige Akteure im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Sie haben das Recht, Einblick in die Antragsunterlagen zu nehmen und Einwände zu erheben. Diese Einwände müssen von der Immissionsschutzbehörde geprüft und gegebenenfalls in die Entscheidung einbezogen werden.


Fazit

Welche Behörden sind für das BImSchG-Genehmigungsverfahren zuständig? Das BImSchG-Genehmigungsverfahren erfordert die Zusammenarbeit mehrerer Behörden, die jeweils spezifische Aspekte des Umweltschutzes und der öffentlichen Sicherheit prüfen. Die zentrale Rolle spielt dabei die Immissionsschutzbehörde, die das Verfahren koordiniert und letztlich über den Antrag entscheidet. Um eine reibungslose Genehmigung zu gewährleisten, ist es wichtig, alle beteiligten Behörden frühzeitig in den Prozess einzubeziehen und deren Anforderungen zu erfüllen.


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Das Thema Genehmigungsverfahren und die sich ergebenden Aufgaben in dem Bereich Umweltschutz sind sehr vielschichtig. Deshalb empfehlen wir, Ihren individuellen Bedarf immer im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung im Unternehmen mit einem unserer Mitarbeiter zu klären.

Hier finden Sie die Darstellung des Ablaufs eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz inklusive einer Auflistung pro Bundesland, um weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.

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