Wann erfordert es eine Änderungsgenehmigung nach BImSchG?


Wann erfordert es eine Änderungsgenehmigung nach BImSchG? Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Betrieb von Anlagen, die die Umwelt beeinflussen könnten. Doch was passiert, wenn eine bestehende Anlage verändert werden soll? In vielen Fällen ist hierfür eine Änderungsgenehmigung nach dem BImSchG erforderlich. Dieser Beitrag erklärt, wann eine solche Genehmigung notwendig ist und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.


1. Was ist eine Änderungsgenehmigung?

Eine Änderungsgenehmigung nach dem BImSchG wird dann benötigt, wenn eine genehmigungsbedürftige Anlage wesentlich verändert werden soll. Diese Genehmigung stellt sicher, dass die geplanten Änderungen keine unzulässigen negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben und alle relevanten Immissionsschutzvorgaben weiterhin eingehalten werden.


2. Wann ist eine Änderung wesentlich?

Nicht jede Änderung an einer Anlage erfordert eine neue Genehmigung. Eine Änderung gilt als wesentlich, wenn sie die Art oder den Umfang der Emissionen erheblich verändert. Beispiele für wesentliche Änderungen sind:

  • Erhöhung der Produktionskapazität: Wenn durch die Änderung mehr Schadstoffe freigesetzt werden könnten.
  • Änderung der Anlagentechnik: Der Einbau neuer Maschinen oder Produktionslinien, die andere Emissionen verursachen.
  • Nutzung neuer Rohstoffe: Wenn diese zu einer veränderten Emissionslage führen.
  • Änderung der Betriebsweise: Zum Beispiel eine Verlängerung der Betriebszeiten, die zu höheren Immissionen führen könnte.


3. Wann ist keine Änderungsgenehmigung erforderlich?

Eine Änderungsgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn die geplante Änderung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt hat. Das bedeutet, dass keine oder nur geringfügige Änderungen der Emissionsmengen oder -arten zu erwarten sind. Auch Modernisierungen oder Reparaturen, die die Emissionssituation nicht verschlechtern, fallen in der Regel nicht unter die Genehmigungspflicht.


4. Prüfung durch die Genehmigungsbehörde

Ob eine Änderungsgenehmigung notwendig ist, entscheidet die zuständige Genehmigungsbehörde. Bei geplanten Änderungen sollte der Betreiber daher frühzeitig Kontakt mit der Behörde aufnehmen und die geplanten Maßnahmen darlegen. Die Behörde prüft dann, ob die Änderung als wesentlich einzustufen ist und ob eine Genehmigung erforderlich ist.


5. Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Änderungsgenehmigung müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören:

  • Beschreibung der geplanten Änderung: Detaillierte Darstellung der technischen Änderungen und ihrer Auswirkungen.
  • Aktualisierte Immissionsgutachten: Wenn durch die Änderung eine veränderte Emissionslage erwartet wird.
  • Betriebspläne und technische Zeichnungen: Aktualisierte Dokumente, die die Änderungen widerspiegeln.

Diese Unterlagen müssen von der zuständigen Behörde geprüft und genehmigt werden, bevor mit den Änderungen begonnen werden darf.


6. Rechtliche Grundlagen und Fristen

Die Änderungsgenehmigung basiert auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie die ursprüngliche Genehmigung nach dem BImSchG. Der Genehmigungsprozess kann je nach Umfang der Änderungen variieren. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.


7. Folgen einer nicht genehmigten Änderung

Wenn eine wesentliche Änderung ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt wird, kann dies zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Die Anlage könnte stillgelegt werden, und der Betreiber muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Zudem besteht die Gefahr, dass im Schadensfall der Versicherungsschutz erlischt.


Fazit

Wann erfordert es eine Änderungsgenehmigung nach dem BImSchG? Eine Änderungsgenehmigung nach dem BImSchG ist immer dann erforderlich, wenn geplante Änderungen an einer Anlage die Umwelt erheblich beeinflussen könnten. Betreiber sollten frühzeitig prüfen, ob ihre geplanten Maßnahmen eine solche Genehmigung erfordern, und die erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorbereiten. Eine enge Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde ist der beste Weg, um den Prozess reibungslos zu gestalten und rechtliche Probleme zu vermeiden.


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Das Thema Genehmigungsverfahren und die sich ergebenden Aufgaben in dem Bereich Umweltschutz sind sehr vielschichtig. Deshalb empfehlen wir, Ihren individuellen Bedarf immer im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung im Unternehmen mit einem unserer Mitarbeiter zu klären.

Hier finden Sie die Darstellung des Ablaufs eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz inklusive einer Auflistung pro Bundesland, um weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.

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