BImSchG – Anzeige, Antrag und Genehmigung

Für die Errichtung und den Betrieb einer Industrieanlage, die gemäß der 4. BImSchV eingestuft ist, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Herr Florian Riemann
Telefon: 0361 26 26 99 77
Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Erfahren Sie mehr über Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Das deutsche Umweltrecht basiert auf vier Grundprinzipien und hat das Ziel, die natürliche Umwelt und den Menschen zu schützen:

  • Das Schutzprinzip – Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
  • Das Vorsorgeprinzip – dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen ist vorzubeugen.
  • Das Verursacherprinzip – der Verursacher von schädlichen Umwelteinwirkungen ist verantwortlich für die Vermeidung, die Beseitigung und auch den finanziellen Ausgleich.
  • Das Kooperationsprinzip – Umweltschutz ist nur dann möglich, wenn Staat, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenarbeiten.



Im Sinne dieser Prinzipien begleitet WOVIRO Ihre Genehmigungs- und Anzeigeverfahren als ganzheitliche Projekte. Wir sind die Schnittstelle zwischen Anlagenbetreiber, Architekt, Behörde und der Öffentlichkeit.

Von der Planung bis hin zur finalen Genehmigung unterstützen wir Ihr Vorhaben und bleiben auch danach als Immissionsschutzbeauftragte weiter Ihr verlässlicher Partner. Wir erkennen frühzeitig Änderungsbedarf und arbeiten kontinuierlich an der Legal Compliance Ihres Unternehmens.

Der Genehmigungsprozess basiert auf den Regelungen der 9. BImSchV (Bundesimmissionsschutz-Verordnung) und beginnt mit der Einordnung Ihres Vorhabens und der Prüfung der Genehmigungspflicht. Bei Bedarf bestimmen wir daraus die geeignete Verfahrensart und ermitteln die zuständige Behörde, in der Regel das zuständige Landesverwaltungsamt. Für UVP-pflichtige Vorhaben ist zudem das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) anzuwenden.

In dem anschließenden Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde besprechen wir Ihr Vorhaben und stimmen die notwendigen Dokumente ab, inklusive der erforderlichen Gutachten. Auf dieser Basis erstellen wir die Antragsunterlagen, holen Gutachten ein und koordinieren die Zusammenarbeit der Sachverständigen.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich oder digital, z.B. mit der Software „ELiA“. Je nach Bundesland können spezifische Formblätter notwendig sein. Die Unterlagen folgen einer standardisierten Struktur, variieren jedoch je nach Bundesland. Beispielhaft wird die Struktur für Baden-Württemberg dargestellt:


Struktur der Antragsunterlagen
Teil A – Allgemeine Angaben zum Antrag und zum Verfahren
Teil B – Antragsunterlagen

  1. Allgemeine Angaben zum Antragsinhalt und zum Standort und Pläne
  2. Anlagen- und Betriebsbeschreibung und schematische Darstellungen
    – Darstellung der technischen Betriebseinrichtungen
    – Darstellung des Produktionsverfahrens und der Einsatzstoffe
    – Angaben zu Energieeffizienz und Wärmenutzung
  3. Angaben zu Luftschadstoffen einschließlich Gerüchen
  4. Angaben zu Lärm
  5. Angaben zu elektromagnetischen Feldern, Erschütterungen und Licht
  6. Angaben zum anfallenden Abwasser
  7. Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  8. Angaben zu anfallenden Abfällen
  9. Angaben zu Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
  10. Angaben zu Maßnahmen nach der Betriebseinstellung
  11. Angaben zum Ausgangszustand für Anlagen nach der IE-Richtlinie
  12. Angaben zur Anlagensicherheit für Betriebsbereiche nach 12. BImSchV
  13. Angaben zur UVP-Vorprüfung bzw. UVP-Prüfung



Weitere Schritte beinhalten das Hinzufügen des Bauantrags und des Brandschutzkonzepts als Anlagen zum Antrag. Diese Dokumente werden vom Architekten und dem Brandschutzexperten erstellt. Unter Umständen können auch der UVP-Bericht, der Sicherheitsbericht für Störfallanlagen, ein Bericht zum Ausgangszustand sowie weitere Gutachten Teil des Antrags sein.

Sobald die Antragsunterlagen eingereicht sind, überprüft die Genehmigungsbehörde deren Vollständigkeit. Nach Bestätigung der Behörde beginnt das Verfahren. Die Dauer eines Genehmigungsverfahrens variiert je nach Verfahrensart zwischen drei und sieben Monaten. In einigen Fällen kann das Verfahren um bis zu drei Monate verlängert werden.

Wenn das Verfahren eine Beteiligung der Öffentlichkeit beinhaltet, kann ein Erörterungstermin erforderlich werden, um bestehende Unsicherheiten mit Einwendern zu klären. Auch bei diesem Termin stehen wir als Berater und Experten an Ihrer Seite.

Chancen zur Zeitersparnis ergeben sich durch die Qualität und die vorherige Abstimmung der eingereichten Unterlagen. Auf diese Weise können Sie die behördliche Vollständigkeitsprüfung zügig abschließen und mit dem eigentlichen Verfahrensverlauf beginnen. Hier zeigt sich die Stärke der Arbeit von WOVIRO.

Ihr Ansprechpartner: Herr Florian Riemann
Telefon: 0361 26 26 99 77
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