Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

WOVIRO arbeitet stets effektiv an der Schnittstelle von Betrieb, Behörde und Allgemeinheit – vom Erarbeiten der Antragsunterlagen für Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bis zum Stellen externer Betriebsbeauftragter bringen wir Ihr Unternehmen sicher in eine erfolgreiche Zukunft.

  • Gezielte Beratung zu umweltschonenden Verfahren und Technologien
  • Fachkundige Kommunikation mit Behörden und Bürgern
  • Erarbeitung von Antragsunterlagen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (9. BImSchV)
  • Anzeige nach § 15 BImSchG zur einfachen Änderung an genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Antrag nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung von Anlagen
  • Antrag nach § 10 BImSchG zur Neugenehmigung im förmlichen Verfahren
  • Antrag nach § 19 BImSchG zur Genehmigung im vereinfachten Verfahren
  • Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG
  • Vorzeitiger Beginn nach § 8a BImSchG
  • Vorbescheid nach § 9 BImSchG
  • Begleiten von Erörterungsterminen

  • Stellen externer Immissionsschutzbeauftragter (§ 53 BImSchG, 5.BImSchV)