Wiederkehrende Emissionsmessungen sind an genehmigungsbedürftigen Anlagen nach behördlicher Anordnung erforderlich. WOVIRO arbeitet eng mit Laboren, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind, und mit zugelassenen Messstellen nach § 29b Bundesimmissionsschutzgesetz zusammen. Wir planen vor, denken rechtzeitig an Ihre Messtermine und koordinieren den Ablauf jeder Messung. Bei erkannter Überschreitung von Grenzwerten reagieren wir sofort mit der Erfahrung unserer Ingenieure und leiten gemeinsam mit Ihnen schnell geeignete Maßnahmen ein.
- Beratung und Betreuung zu Ihren Emissionsmessungen
- Pflegen Ihres Emissionskatasters
- Termingenaue Koordination Ihrer Messtermine
- Kostenoptimierung durch Erkennen von Einsparpotenzialen
- Auswahl geeigneter zugelassener Messstellen nach § 29b BImSchG
- Auditieren von Messungen
- Sachkundige Prüfung von Ergebnisberichten
- Kommunikation mit Überwachungsbehörden
- Messen gasförmiger Abgasbestandteile wie Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Sauerstoff (O2) und Gesamtkohlenstoff (bspw. Methan als Gesamt-C) mit kontinuierlich aufzeichnenden Verfahren
- Nachweis anorganischer Verbindungen wie beispielsweise Chlorwasserstoff (HCl), Chlor (CL2), Schwefelwasserstoff (H2S), Fluorwasserstoff (HF), Aldehyde
- Bestimmen organisch-chemischer Verbindungen, hierzu zählen BTEX, PAK, Phenole, Amine, Ester, Säuren
- Messen von Partikeln (Stäube) und daran adsorbierten Verbindungen wie Schwermetalle (Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kobalt, Kupfer usw.)
- Ermitteln hochtoxischer Verbindungen wie Dioxinen, Furanen, PCB und PCP
- Nachweis der Förderfähigkeit nach BEG EM/Heiztechnische Prüfung nach DIN EN 303-5 → Informationen für Hersteller von Biomasseheizungen
Nutzen Sie die Expertise von WOVIRO:
Mit unseren Partnern bieten wir unter anderem die folgenden Leistungen an:
Ihr Ansprechpartner: Herr Florian Riemann
Telefon: 0361 2626 9977
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