Neue Emissionspflichten für Notstromgeneratoren seit 01.01.2025
Seit dem 01.01.2025 gilt für Betreiber von Notstromgeneratoren mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 1 und 50 Megawatt eine neue gesetzliche Pflicht:
Gemäß der 44. BImSchV müssen diese Anlagen nun jährlich wiederkehrend von einer zugelassenen und akkreditierten Messstelle auf ihre Emissionen überprüft werden.
Was bedeutet das für Betreiber?
Besonders für Unternehmen mit vielen Notstromaggregaten – wie z. B. Rechenzentren, Kliniken, Industrieanlagen oder große Versorgungsbetriebe – bringt diese Regelung einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand mit sich.
Hinzu kommen praktische Herausforderungen, die bei der Durchführung der Messungen auftreten können:
- Nicht normgerechte oder unzureichend vorbereitete Probenahmestellen: Die messtechnischen Anforderungen nach DIN EN-Normen sind häufig nicht erfüllt. Ohne normgerechte Entnahmepunkte ist eine zuverlässige und rechtskonforme Messung nicht möglich.
- Erschwerter Zugang zu den Probenahmestellen: Fehlende Plattformen, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen oder schwer zugängliche Einbaulagen können zu Verzögerungen oder gar zum Abbruch der Messung führen.
- Fehlende oder unklare Dokumentation der Anlage: Unvollständige technische Unterlagen, nicht nachvollziehbare Umbauten oder fehlende Betriebsprotokolle erschweren die Vorbereitung und Durchführung der Messungen.
- Sicherstellen notwendiger Betriebszustände: Für eine aussagekräftige Emissionsmessung muss der Generator unter definierten Bedingungen betrieben werden (z. B. unter Last). Das gezielte Herbeiführen und Einhalten dieser Zustände erfordert sorgfältige Planung und technische Vorbereitung.
- Messabbrüche und Wiederholungsmessungen: Werden Mängel erst vor Ort festgestellt, entstehen nicht nur Verzögerungen, sondern auch unnötige Mehrkosten durch Wiederholungen oder Nachbesserungen.
- Hoher Koordinationsaufwand bei mehreren Anlagen: Unternehmen mit zahlreichen Notstromgeneratoren – etwa Betreiber von Rechenzentren – müssen Messungen oft parallel an verschiedenen Standorten planen, dokumentieren und nachhalten.
Unsere Lösung: Vollumfängliche Betreuung von Emissionsquellen
Um diesen Aufwand zu minimieren, bieten wir Ihnen eine professionelle Gesamtbetreuung Ihrer Emissionsquellen an. Unser Service beinhaltet:
- Überprüfung und Optimierung Ihrer Probenahmestellen
- Koordination und Begleitung von Emissionsmessungen
- Prüfung und Vergleich von Messangeboten
- Kommunikation mit zugelassenen Messstellen und Überwachungsbehörden
- Sicherstellung der rechtskonformen Durchführung
So helfen wir Ihnen, rechtssicher, effizient und kostensparend mit der neuen Gesetzeslage umzugehen – ohne unnötige Wiederholungsmessungen oder Ausfallrisiken.
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie mit Erfahrung, Fachwissen und einem bewährten Partnernetzwerk bei der Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten.