Nach der Gefahrstoffverordnung muss vom Unternehmer ermittelt werden, ob die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ausreichend gewährleistet ist. Dazu sind Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege: Lunge – inhalativ, Verschlucken – oral, Haut – dermal zu betrachten. Dabei sind alle Möglichkeiten einer Exposition zu berücksichtigen, also z. B. auch eine Exposition,...Read More