Sicher im Umgang mit Stoffen

Gefahrstoffexposition am Arbeitsplatz

Nach der Gefahrstoffverordnung muss vom Unternehmer ermittelt werden, ob die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ausreichend gewährleistet ist. Dazu sind Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege: Lunge – inhalativ, Verschlucken – oral, Haut – dermal zu betrachten.

Dabei sind alle Möglichkeiten einer Exposition zu berücksichtigen, also z. B. auch eine Exposition, die nur bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten auftritt.

Kritisch sind zunächst alle Gefahrstoffe mit Gefährdungspotenzial. Das sind z. B. krebserzeugende, toxische, ätzende oder sensibilisierende Stoffe, aber auch feuergefährliche Stoffe oder solche mit hohem Freisetzungspotenzial.

Unter anderem befasst sich die TRGS 900 primär mit den Grenzwerten für Gefahrstoffe an Arbeitsplätzen. Voraussetzung ist eine Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen nach der TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“.

Ziel ist die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte, um dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten vor einer Gefährdung durch das Einatmen von Stoffen vorzubeugen. Die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes entbindet jedoch nicht von den sonstigen Regelungen der GefStoffV.

Die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Gefahrstoffexposition am Arbeitsplatz erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Messungen, aber es sind auch Alternativen möglich.

Der BIA-Report „Berechnungsverfahren und Modellbildung in der Arbeitsbereichsanalyse“ stellt beispielsweise Alternativen für Expositionsmessungen Berechnungsmethoden und Modelluntersuchungen vor. Nach einer Ableitung der Berechnungsgrundlagen wird anhand ausgewählter Beispiele gezeigt, wie Berechnungsverfahren in der Praxis angewendet werden können. Wenn auch Berechnungen niemals ein vollständiger Ersatz für Messungen sein können, belegen die Beispiele aber doch, dass Berechnungsverfahren eine sehr wichtige Ergänzung zu messtechnischen Ermittlungsmethoden sein können.

Die vom Ausschuss für Gefahrstoffe herausgegebene Liste „Bewertung von Verfahren zur messtechnischen Ermittlung von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz“ enthält zu vielen Stoffen eine Übersicht von empfohlenen Messverfahren für Arbeitsplatzmessungen.

Gerne beraten wir Sie zum Umgang mit Gefahrstoffexpositionen am Arbeitsplatz und unterstützen die Gefährdungsbeurteilung zum Beispiel mit fachkundigen Messungen der Gefahrstoffexposition.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.