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trgs402
Sicher im Umgang mit Stoffen
Nach der Gefahrstoffverordnung muss vom Unternehmer ermittelt werden, ob die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ausreichend gewährleistet ist. Dazu sind Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege: Lunge – inhalativ, Verschlucken – oral, Haut – dermal zu betrachten. Dabei sind alle Möglichkeiten einer Exposition zu berücksichtigen, also z. B. auch eine Exposition,...
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