Betriebe, die mit gefährlichen Mengen an Risikostoffen umgehen, fallen unter die Vorgaben der 12. Bundesimmissionsschutz-Verordnung – der Störfallverordnung. Die Verordnung teilt Firmen nach Ihrem Gefahrenpotenzial in Betriebsbereiche unterer und oberer Klasse ein. Daraus ergeben sich unterschiedliche Pflichten und ein dringender Handlungsbedarf für Unternehmer. In der 12. BImSchV unterschieden werden die Grundpflichten und die erweiterten Pflichten....Read More