Unterschied zwischen Gewerbe- und Industrielärm – was ist zu beachten
Lärmbelastung spielt eine zentrale Rolle, wenn es um den Schutz von Anwohnern und Umwelt geht. Ein häufiges Anliegen betrifft den Unterschied zwischen Gewerbe- und Industrielärm sowie die dazugehörigen rechtlichen Bestimmungen. Beide Lärmarten unterliegen spezifischen Richtlinien, die in der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) festgelegt sind. In diesem Beitrag klären wir, worin die Unterschiede bestehen und welche Grenzwerte für Gewerbe- und Industrielärm gelten.
Definition von Gewerbe- und Industrielärm
Gewerbelärm: Lärmbelastung, die von kleineren Betrieben wie Handwerksbetrieben, Supermärkten oder Büros ausgeht. Gewerbelärm betrifft häufig Wohn- und Mischgebiete, in denen Unternehmen in der Nähe von Wohnhäusern ansässig sind. Typische Quellen sind Lieferungen, Maschinen oder Kundenverkehr.
Industrielärm: Hierbei handelt es sich um Lärm, der von großen Industrieanlagen wie Fabriken, Produktionshallen oder Kraftwerken verursacht wird. Industrielärm tritt überwiegend in Industriegebieten auf, wo massive Maschinen und Anlagen kontinuierlichen Schall erzeugen. Die Lärmbelastung ist meist höher und konstante Maßnahmen zur Lärmminderung sind erforderlich.
Rechtliche Bestimmungen der TA Lärm
Die TA Lärm legt fest, welche Grenzwerte für beide Lärmarten in verschiedenen Gebietstypen gelten. Die Immissionsrichtwerte sind strenger in Wohn- und Mischgebieten, während in Gewerbe- und Industriegebieten höhere Pegel zulässig sind.
- Gewerbegebiet: Tagsüber max. 65 dB(A), nachts max. 50 dB(A)
- Industriegebiet: Tagsüber und nachts max. 70 dB(A)
Diese Grenzwerte basieren auf der Annahme, dass in Industriegebieten die Bevölkerung weniger empfindlich auf Lärm reagiert, während in Wohngebieten strenge Maßnahmen erforderlich sind, um die Lebensqualität zu schützen.
Unterschiedliche Lärmbewertungen
Neben den unterschiedlichen Immissionswerten gibt es weitere Faktoren, die die Lärmbewertung beeinflussen:
- Häufigkeit und Dauer: Industrielärm tritt oft kontinuierlich auf, während Gewerbelärm in Spitzenzeiten konzentriert ist, z.B. während Lieferzeiten oder Geschäftsöffnungen.
- Schutzbedürftigkeit: In Wohngebieten gelten striktere Lärmschutzbestimmungen, da die Bewohner ein höheres Schutzbedürfnis haben, insbesondere in der Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr).
- Lärmminderungsmaßnahmen: In beiden Fällen sind Maßnahmen wie Schallschutzwände, Schalldämpfer oder die Optimierung der Betriebszeiten erforderlich, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen.
Fazit – Unterschied zwischen Gewerbe- und Industrielärm – was ist zu beachten
Der Unterschied zwischen Gewerbe- und Industrielärm liegt in der Art der Lärmquellen, der Intensität und den gesetzlichen Grenzwerten. Während Gewerbelärm oft in Gebieten mit gemischter Nutzung auftritt, ist Industrielärm in eigens dafür vorgesehenen Industriegebieten konzentriert. Beide Lärmarten unterliegen den Regelungen der TA Lärm, die sicherstellen, dass die Lärmbelastung auf ein erträgliches Maß reduziert wird.
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