Kaminöfen & Kleinfeuerungsanlagen – Klärung bei Geruchsbelästigung

Geruchsbelästigung durch Kaminöfen und Kleinfeuerungsanlagen

Sachliche Klärung von Nachbarschaftsbeschwerden über Gerüche aus Kaminöfen, Kachelöfen und anderen Kleinfeuerungsanlagen.



„Unser Nachbar beschwert sich über Geruchsbelästigung durch unseren Kamin“
Was können wir tun?


„Als Kommune erreichen uns Geruchsbeschwerden über Kleinfeuerungsanlagen“
Wie gehen wir strukturiert und rechtssicher vor?


„Wir planen einen neuen Kaminofen“
Wie vermeiden wir von vornherein Ärger mit der Nachbarschaft?

Genau für diese Situationen sind wir da: WOVIRO unterstützt Betreiber von Kaminöfen, Kachelöfen und anderen Kleinfeuerungsanlagen sowie Kommunen und Ordnungsbehörden bei der sachlichen und nachvollziehbaren Klärung von Geruchsbeschwerden.


Symbol Nutzen Sie unser Kontaktformular.


Warum kommt es zu Geruchsbelästigungen durch Kaminöfen?

Kleinfeuerungsanlagen wie Kaminöfen, Kachelöfen oder Pelletöfen unter 100 kW Feuerungswärmeleistung – insbesondere handbeschickte Anlagen unter 20 kW, wie sie typischerweise in Einfamilienhäusern stehen – benötigen keine behördliche Genehmigung.

Dennoch müssen sie so betrieben und die Abgase so abgeleitet werden, dass die Nachbarschaft nicht erheblich belästigt wird.

Häufige Ursachen für Geruchsbeschwerden und Geruchsbelästigungen durch Kaminöfen und Kleinfeuerungsanlagen sind:

  • eine ungünstige Position oder Höhe des Schornsteins,
  • eine falsche Brennstoffwahl oder -lagerung sowie
  • eine unsachgemäße Bedienung der Anlage.


Wann unterstützen wir bei Geruchsbeschwerden durch Kamin und Ofen?

  • Sie betreiben eine Kleinfeuerungsanlage oder einen Kaminofen und haben eine Geruchsbeschwerde von Nachbarn erhalten.
  • Sie sind Kommune oder Ordnungsbehörde und benötigen fachliche Unterstützung bei der Bearbeitung einer Beschwerde über eine Kleinfeuerungsanlage.
  • Sie planen eine neue Anlage oder einen neuen Kaminofen und möchten Konflikte mit der Nachbarschaft von vornherein vermeiden.


Das übernehmen wir bei Geruchsbeschwerden für Sie

  • Prüfung des regelkonformen Anlagenbetriebs – Brennstoffe, Abgasführung und Bedienung nach der 1. BImSchV
  • Beurteilung der Immissionssituation vor Ort, einschließlich fotografischer Dokumentation der Ableitbedingungen
  • Bewertung und ggf. Anpassung der Schornsteinhöhe nach VDI 3781 Blatt 4 (2017)
  • Empfehlung von Minderungsmaßnahmen – baulich, technisch oder betrieblich
  • Nachvollziehbare Dokumentation für Betreiber, Behörde oder Beschwerdeführer


Fachliche Grundlage für die Beurteilung von Kleinfeuerungsanlagen

Unsere Vorgehensweise orientiert sich an den bundesweit geltenden Regelwerken:
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV), VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) und Anhang 7 der TA Luft.

Die konkrete Zuständigkeit sowie landesrechtliche Regelungen richten sich nach dem jeweiligen Bundesland.



Jetzt unverbindlich beraten lassen

Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihre konkrete Situation und beraten Sie sachlich zu den nächsten Schritten.


Ihr Ansprechpartner: Herr Pascal Trinks
Telefon: 0361 26269977


Symbol Nutzen Sie unser Kontaktformular.