Ableithöhe Ihrer Anlage nach TA Luft 2021

Wir ermitteln die für Ihre Anlage erforderliche Ableithöhe nach TA Luft 2021



„Wir bauen eine neue Anlage“
Wie hoch muss unser Schornstein sein, damit die Genehmigung durchgeht?


„Wir ändern unsere Anlage“
Reicht die bestehende Ableithöhe dafür noch aus?


„Ein Nachbargebäude ist dazugekommen“
Wirkt sich das auf unsere Ableithöhe aus?

Genau für diese Situationen ist WOVIRO da: Wir ermitteln die für Ihre Anlage erforderliche Ableithöhe nach TA Luft 2021 – als Grundlage für Ihr Genehmigungs- oder Änderungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).


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Warum ist die Ableithöhe wichtig?

Abgase aus Anlagen müssen so abgeleitet werden, dass sie sich mit der Umgebungsluft ausreichend „verdünnen“, statt sich bodennah um Ihr Gebäude oder Nachbargebäude zu stauen. Wie hoch der Schornstein dafür sein muss, hängt von vielen Faktoren ab: von der Art und Menge der Emissionen, von der Form Ihres Gebäudes, von benachbarter Bebauung und Bewuchs sowie vom Gelände. Eine pauschale Höhe gibt es nicht – jede Anlage muss individuell berechnet werden.



Wann müssen Sie aktiv werden?

  • Sie errichten eine neue, genehmigungsbedürftige Anlage
  • Sie ändern eine bestehende Anlage – z.B. mehr Leistung, andere Brennstoffe oder zusätzliche Emissionsquellen
  • Sie planen ein Bauvorhaben auf Ihrem Betriebsgelände, das Auswirkungen auf die bestehende Ableitsituation haben kann (Beispielsweise die Änderung oder Errichtung eines Gebäudes)


Das übernehmen wir für Sie

  • Wir prüfen, ob Ihre Abgase ungestört abströmen können – unter Berücksichtigung Ihres Gebäudes und der Nachbarbebauung
  • Wir berechnen die erforderliche Schornsteinhöhe mit dem anerkannten Rechenprogramm BESTAL, damit die gesetzlichen Grenzwerte sicher eingehalten werden
  • Wir berücksichtigen Sonderfälle wie Gerüche, seltene Emissionen oder mehrere Schornsteine auf Ihrem Betriebsgelände
  • Sie erhalten ein nachvollziehbares, prüffähiges Gutachten, das Sie direkt bei Ihrer Genehmigungsbehörde einreichen können

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Fachliche Grundlage

Unsere Berechnung erfolgt nach TA Luft 2021 (Nr. 5.5) unter Einsatz der Software P&K AST sowie P&K KFA und orientiert sich an der aktuellen fachlichen Auslegung dieser Vorgaben.

Für private Wohngebäude gilt in der Regel die 1. BImSchV. Sie regelt den Betrieb sowie die zulässigen Emissionen kleinerer Feuerungsanlagen, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Die Anforderungen sind hierbei deutlich schlanker und weniger aufwändig als bei genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Auch in diesem Bereich stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie dabei, eine passende und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Ihre Anlage zu finden.



Ansprechpartner

Pascal Trinks
Telefon: 0361 26 26 99 77


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