Rückbau einer Industrieanlage mit Baggern und Kränen, umgeben von Kühltürmen und Raffinerien, während Dampf aus den Türmen aufsteigt.

Rückbau von BImSchG-Anlagen: Welche Industrien betroffen sind


Rückbau von BImSchG-Anlagen: Welche Industrien betroffen sind

Der Rückbau genehmigungspflichtiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) betrifft vor allem Industrieanlagen mit potenziell erheblichen Umweltauswirkungen. Diese Anlagen sind in der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) aufgeführt und unterliegen strengen Umweltschutzvorgaben.


Welche BImSchG-Anlagen fallen unter den Rückbau?


1. Chemische und pharmazeutische Industrie

  • Chemieanlagen zur Herstellung von Grundchemikalien (z. B. Ammoniak, Schwefelsäure, Kunststoffe)
  • Pharmazeutische Produktionsstätten (z. B. Arzneimittel, Wirkstoffe)
  • Pflanzenschutzmittel- und Düngemittelproduktion


2. Energiewirtschaft und Kraftwerke

  • Kohlekraftwerke, Gaskraftwerke, Ölkraftwerke
  • Kernkraftwerke und zugehörige Infrastrukturen
  • Biogasanlagen und große Blockheizkraftwerke


3. Metall- und Schwerindustrie

  • Stahlwerke, Hüttenwerke und Gießereien
  • Metallverarbeitung und Elektrolyseanlagen (z. B. Aluminium, Kupfer)


Warum unterliegen diese Anlagen dem BImSchG beim Rückbau?

  • Schadstoffbelastung: Viele Industrieanlagen enthalten Altlasten wie Chemikalien, Schwermetalle oder Asbest.
  • Emissionen: Der Abriss kann Schadstoffe freisetzen, die Luft, Wasser und Boden belasten.
  • Umweltschutz: Strenge Vorschriften sorgen für sichere Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen.


Fazit: Rückbau von BImSchG-Anlagen erfordert Planung und Genehmigung

Rückbau von BImSchG-Anlagen: Welche Industrien betroffen sind: Der Rückbau von Industrieanlagen unterliegt umfangreichen gesetzlichen Anforderungen. Betreiber müssen frühzeitig Genehmigungen einholen, Entsorgungskonzepte erstellen und umweltfreundliche Rückbaustrategien umsetzen, um gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.


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