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Störfallverordnung
Ingenieur-Leistung für Störfallbetriebe
Betriebe, die mit gefährlichen Mengen an Risikostoffen umgehen, fallen unter die Vorgaben der 12. Bundesimmissionsschutz-Verordnung – der Störfallverordnung. Die Verordnung teilt Firmen nach Ihrem Gefahrenpotenzial in Betriebsbereiche unterer und oberer Klasse ein. Daraus ergeben sich unterschiedliche Pflichten und ein dringender Handlungsbedarf für Unternehmer. In der 12. BImSchV unterschieden werden die Grundpflichten und die erweiterten Pflichten....
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Mit hohen Gefahrstoffmengen im Betrieb fallen Sie schnell in den Geltungsbereich der Störfallverordnung. Unsere Arbeit wirkt großen Risiken entgegen und hilft, in Ausnahmesituationen richtig zu reagieren. Die Zusammenarbeit mit WOVIRO maximiert die Sicherheit in Ihrem Unternehmen, schützt die Allgemeinheit und nicht zuletzt Ihr Wirtschaftsgut. Erarbeitung von Antragsunterlagen zu störfallrechtlichen Genehmigungsverfahren (§ 23b BImSchG, 9. BImSchV)...
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