Mit hohen Gefahrstoffmengen im Betrieb fallen Sie schnell in den Geltungsbereich der Störfallverordnung. Unsere Arbeit wirkt großen Risiken entgegen und hilft, in Ausnahmesituationen richtig zu reagieren. Die Zusammenarbeit mit WOVIRO maximiert die Sicherheit in Ihrem Unternehmen, schützt die Allgemeinheit und nicht zuletzt Ihr Wirtschaftsgut.
- Erarbeitung von Antragsunterlagen zu störfallrechtlichen Genehmigungsverfahren (§ 23b BImSchG, 9. BImSchV)
- Externer Störfallbeauftragter (§ 58a BImSchG, 5. BImSchV)
- Erstellung von Konzepten zur Verhinderung von Störfällen (§ 9, 12. BImSchV)
- Pflege von Sicherheitsberichten (§ 9, 12. BImSchV)
- Ausarbeitung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Information der Öffentlichkeit
- Unterstützung bei der Einführung von Sicherheitsmanagementsystemen
- Sicherheitsbetrachtungen für Prozessanlagen: PAAG-/HAZOP-Studien
- Ausbreitungsrechnung für störfallbedingte Freisetzungen nach VDI 3783, Blatt 1 und Blatt 2