Prognose der Ausbreitung von Schall | Lärmgutachten

Das Thema Lärm hat in unserer urbanen und technisierten Lebenswelt immer größere Bedeutung.

Bei der Planung eines neuen Gewerbes in der Innenstadt oder dem Bau und Betrieb einer Produktionsanlage in einem Technologiepark müssen auch alle lärmschutzrelevanten Gesichtspunkte im Vorfeld beachtet werden. Nur so können Nachforderungen im Zuge der Beantragung eines neuen Bauvorhabens, bei Nutzungsänderung oder im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vermieden werden. Sollten behördliche Nachforderungen bereits vorliegen, kann diesen mit unserem Gutachten rechtssicher nachgekommen werden.


Ihr Ansprechpartner: Herr Florian Riemann
Telefon: 0361 26 26 99 77
Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Grundlage der Betrachtungen ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Die TA Lärm stellt Anforderungen an den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche und Schall.

Zu beachten sind insbesondere:

  • alle Vorgaben zu den Themen Lärmemission, Emissionskontingentierung, Schallausbreitung und Geräuscheinwirkung aus dem Bebauungsplan,
  • die Anforderungen der Allgemeinheit und der zuständigen Behörden,
  • die am betrachteten Objekt vorhandenen Emissionen an Lärm, zum Beispiel ermittelt anhand von Datenblättern und/oder Messungen,
  • das Vorhandensein von Umgebungslärm und Verkehrslärm,
  • die Ausbreitung von Schall bei den örtlichen und baulichen Gegebenheiten einer geplanten Gewerbeeinheit- oder Produktionsanlage,
  • die Immissionsrichtwerte für Industriegebiete, Gewerbegebiete, urbane Gebiete, Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete oder Kurgebiete,
  • die Möglichkeit kurzzeitiger Geräuschspitzen,
  • das Vorhandensein tieffrequenter Geräusche und nicht abschließend auch
  • die Beurteilungszeiten (tags, nachts).

Prognostiziert wird die erwartete Immission von Geräuschen an den maßgeblichen Immissionsorten in der direkten Umgebung eines Vorhabens. Dazu verwenden wir qualitätsgesicherte, zertifizierte Software zur Berechnung der Lärmausbreitung, welche die Umsetzung aller Richtlinien und Vorgaben im Programm garantieren.

Sie erhalten ein Schallgutachten, geeignet zur behördlichen Vorlage.

WOVIRO berät Sie rechtssicher bei den Themen Umweltschutz und Lärmprognose. Binden Sie uns gerne frühzeitig in Ihre Planungen ein, damit die Themen Lärmemission, Schallausbreitung und Geräuscheinwirkung kompetent betrachtet und begutachtet werden können.

Ihr Ansprechpartner: Herr Florian Riemann

Telefon: 0361 26 26 99 77

Oder Nutzen Sie unser Kontaktformular.