Ableithöhe für Gewerbe- und Industrieanlagen nach TA Luft

Ableitbedingungen für gewerbliche Abgase


Leistung

Gern berechnen wir für Sie die Ableithöhe Ihrer Abgasanlage. Diese Leistung bieten wir für Ihre Industrie- und Gewerbebauten an. Unser Gutachten genügt den behördlichen Anforderungen im Rahmen der Baugenehmigung und im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.


Symbol Nutzen Sie unser Kontaktformular.


Ziel und betroffene Anlagen

Abgase aus Feuerungsanlagen, aus Anlagen, die organische Lösemittel freisetzen und anderer schadstoffemittierender Anlagen sind in einer Höhe abzuleiten, die den ungestörten Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung sicherstellt und die Abgase nach dem Stand der Technik so verdünnt, dass vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert bzw. auf das Mindestmaß beschränkt sind.

Nicht betroffene Anlagen

Die Rechengrundlage der VDI gilt nicht für Feuerstätten, die Gase der öffentlichen Gasversorgung oder Flüssiggas verwenden, sowie Ölbrennwert-Feuerstätten, die mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden, jeweils bis zu einer Nennwärmeleistung von 400 kW. Weiter sind Ölgebläse-Feuerstätten bis 70 kW ausgenommen, die mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Für diese Anlagenarten sind andere Verfahren zur Auslegung der Abgasanlage anzuwenden.

Ihr Ansprechpartner: Herr Pascal Trinks

Telefon: 0361 26 26 99 77

Symbol Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Rechtsgrundlage

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht besteht grundsätzlich kein Unterschied in Bezug auf die Ableitbedingungen für Abgase aus kleinen und mittleren Feuerungsanlagen nach 1. BImSchV, Dämpfe von organischen Lösemitteln oder anderer Schadstoffe in geringen Konzentrationen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen nach 4. BImSchV oder aus nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Der Stand der Technik im Sinne des BImSchG setzt vor der Ableitung von Schadstoffemissionen deren Begrenzung voraus. Die Begrenzung von Schadstoffen in Abgasströmen regelt das geltende Recht.

Berechnungsgrundlage

Die Berechnung von Ableithöhen erfolgt unter Heranziehung der VDI 3781 Blatt 4 – Umweltmeteorologie, Ableitbedingungen für Abgase – kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Hier sind Herangehensweise und Rechenprozesse beschrieben, die der notwendigen Mündungshöhe eines Schornsteines zugrunde liegen.

Zusätzlich gilt es bei nahe beieinanderstehenden Schornsteinen die VDI 3782 Blatt 3 – Ausbreitung von Luftverunreinigungen in der Atmosphäre – Berechnung der Abgasfahnenüberhöhung heranzuziehen. Grund dafür ist die gegenseitige Beeinflussung der Schornsteine. Zum einen können benachbarte Schornsteine als Strömungshindernis wirken und somit die Überhöhung verhindern. Zum anderen kann die Überhöhung durch die Fahnenüberlagerung verstärkt werden.

Des Weiteren regelt die VDI 3872 Blatt 3 die Bestimmungen für mehrzügige Schornsteine.

Weitere Einflüsse

Die Höhenanforderung an einen Schornstein für eine ungestörte Ableitung mit der freien Luftströmung und für die ausreichende Verdünnung sind in der Regel verschieden, da sie auf unterschiedlichen Rechenwegen ermittelt werden. Wichtig ist, immer alle möglichen Höhenanforderungen zu berechnen und im Ergebnis die größte Schornsteinhöhe baulich umzusetzen. WOVIRO setzt hier um Beispiel auf leistungsfähige Ingenieursoftware KFA der Firma Petersen und Kade aus Hamburg.

Noch weitergehende Anforderungen an die Höhe von Schornsteinen ergeben sich bei erheblichen Geländeunebenheiten, in Tal- oder Berglagen und bei Industrieabgasen mit großen Volumenströmen. Hier sind weiterführende Berechnungen erforderlich, um die beschriebenen Kriterien für die ordnungsgemäße Ableitung von Abgasen einzuhalten.


Zu weiterführenden Leistungen beraten wir Sie gern.


Ihr Ansprechpartner: Herr Pascal Trinks

Telefon: 0361 26 26 99 77

Symbol Nutzen Sie unser Kontaktformular.