Abstrakte Icons für Luftschadstoffmessung, Emissionen und Zertifizierung im grünen und blauen Farbverlauf auf weißem Hintergrund

Emissionsmessungen & Luftschadstoffprüfung – Umweltanalysen mit Verantwortung

WOVIRO Dienstleistungen

Wiederkehrende Emissionsmessungen, Luftschadstoffmessungen, Funktionsprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen sind an genehmigungsbedürftigen Anlagen nach behördlicher Anordnung (TA Luft) erforderlich.

WOVIRO arbeitet eng mit zugelassenen Messstellen nach § 29b BImSchG und nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Laboren zusammen.

Wir planen vor, denken rechtzeitig an Ihre Messtermine und koordinieren den Ablauf jeder Messung. Bei erkannter Überschreitung von Grenzwerten reagieren wir sofort mit der Erfahrung unserer Ingenieure und leiten gemeinsam mit Ihnen schnell geeignete Maßnahmen ein.


Ihr Ansprechpartner: Herr Marco Schollmeyer

Telefon: 0361 26 26 99 77

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Die Expertise von WOVIRO nutzen:


Unsere Leistungen – kompakt & auf einen Blick:


WOVIRO – Consulting, das technische Fragen in umsetzbare Konzepte verwandelt.
Verlässlich. Verständlich. Vorausschauend.


Mit unseren Partnern bieten wir unter anderem die folgenden Leistungen an:

  • Messen gasförmiger Abgasbestandteile wie Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2), Sauerstoff (O2) und Gesamtkohlenstoff (bspw. Methan als Gesamt-C) mit kontinuierlich aufzeichnenden Verfahren
  • Nachweis anorganischer Verbindungen wie beispielsweise Chlorwasserstoff (HCl), Chlor (Cl2), Schwefelwasserstoff (H2S), Fluorwasserstoff (HF), Aldehyde
  • Bestimmen organisch-chemischer Verbindungen, hierzu zählen BTEX, PAK, Phenole, Amine, Ester, Säuren
  • Messen von Partikeln (Stäube) und daran adsorbierten Verbindungen wie Schwermetalle (Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kobalt, Kupfer usw.)
  • Ermitteln hochtoxischer Verbindungen wie Dioxinen, Furanen, PCB und PCP
  • Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus, der Funktion und Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Messgeräte im Sinne von Nr. 5.3.3. der (TA Luft), 2. BImSchV (Oberflächenbehandlungsanlagen), 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagenverordnung), 17. BImSchV (Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe), 27. BImSchV (Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung), 31. BImSchV (VOC-Verordnung – Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen)
  • Nachweis der Förderfähigkeit nach BEG EM/Heiztechnische Prüfung nach DIN EN 303-5 → Informationen für Hersteller von Biomasseheizungen


Das Thema Emissionsmanagement und die sich ergebenden Aufgaben in dem Bereich Messtechnischer Dienst sind sehr vielschichtig. Zu weiterführenden Leistungen beraten wir Sie gern.


Ihr Ansprechpartner: Marco Schollmeyer

Telefon: 0361 26 26 99 77

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