Projektmanager für Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Warum ein Projektmanager für ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG? Mit der Beauftragung eines Projektmanagers nach § 2b der 9. BImSchV sichern sich Unternehmen eine effiziente und rechtssichere Durchführung ihrer Genehmigungsverfahren. Die Zusammenarbeit mit der Genehmigungsbehörde wird vereinfacht, und die Erfolgschancen des Projekts steigen erheblich.
Aufgaben des Projektmanagers nach § 2b der 9. BImSchV
Ein beauftragter Projektmanager übernimmt die Koordination und Überwachung folgender Verfahrensschritte:
- Erstellung von Verfahrensleitplänen: Planung der Verfahrensabschnitte und Festlegung von Zwischenfristen.
- Fristenkontrolle: Sicherstellung der Einhaltung aller wichtigen Fristen.
- Koordination von Sachverständigengutachten: Organisation und Abstimmung der Gutachten.
- Qualitätsmanagement: Überprüfung der Anträge und Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit.
- Auswertung von Stellungnahmen: Erste Analyse der eingereichten Stellungnahmen.
- Vorbereitung und Leitung von Erörterungsterminen: Klärung offener Fragen durch gut organisierte Termine.
- Erstellung von Entwürfen: Niederschriften und Entscheidungsentwürfe nach §§ 19 und 20.
- Prüfung der Unterlagen: Überprüfung nach § 7 der 9. BImSchV.
Vorteile für Unternehmen
Durch die Beauftragung eines Projektmanagers nach § 2b wird das Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigt. Die Genehmigungsbehörde kann Verfahrensschritte an den Projektmanager delegieren, was eine frühzeitige Bearbeitung und qualitativ hochwertige Durchführung sicherstellt.
Direkte Abrechnung – Entlastung für die Behörde
Ein weiterer Vorteil ist die direkte Abrechnung zwischen dem Unternehmen und dem Projektmanager. So wird die Genehmigungsbehörde von administrativen Aufgaben entlastet, bleibt aber in der Überwachung der Leistungserbringung involviert, um die ordnungsgemäße Durchführung zu garantieren.
Fazit: Optimierung durch einen Projektmanager
Warum ein Projektmanager für reibungslose Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)? Die Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) ermöglicht Unternehmen durch die Beauftragung eines Projektmanagers nach § 2b eine optimale und reibungslose Abwicklung des Genehmigungsverfahrens. Ein Projektmanager unterstützt die Genehmigungsbehörde in jeder Verfahrensstufe und stellt die fristgerechte sowie vollständige Durchführung sicher.
Ihr Ansprechpartner: Herr Florian Riemann
Telefon: 0361 26 26 99 77
Das Thema Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die sich ergebenden Aufgaben in dem Bereich Umweltschutz sind sehr vielschichtig. Deshalb empfehlen wir, Ihren individuellen Bedarf immer im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung im Unternehmen mit einem unserer Mitarbeiter zu klären.
Für Fragen stehen wir von WOVIRO Ihnen gerne zur Verfügung.
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