Wasserrechtliche Erlaubnis für Bauvorhaben: Alles, was Sie wissen müssen


Wasserrechtliche Erlaubnis – Alles, was Sie wissen müssen

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, stellt sich oft die Frage: Benötige ich eine wasserrechtliche Erlaubnis? Besonders bei Projekten, die Gewässer, Grundwasser oder den Umgang mit Abwasser betreffen, greifen die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). In diesem Beitrag erklären wir, wann eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, wie Sie diese beantragen und welche Behörden beteiligt sind.


1. Wann ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich?

Eine wasserrechtliche Erlaubnis wird immer dann benötigt, wenn ein Bauvorhaben Auswirkungen auf Gewässer oder das Grundwasser haben könnte. Typische Szenarien sind:

  • Einleitung von Abwasser in öffentliche Gewässer oder die Kanalisation.
  • Versickerung von Niederschlagswasser, z. B. durch Drainagen oder Regenwasserableitung.
  • Bauten in der Nähe von Gewässern, wie Brücken, Uferbefestigungen oder Gebäude.
  • Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen oder Grundwasser.
  • Veränderung von Gewässern, z. B. durch Aufschüttungen oder Vertiefungen.


2. Rechtliche Grundlagen: Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Die rechtliche Grundlage für wasserrechtliche Erlaubnisse bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Insbesondere § 8 WHG regelt, dass jeder Eingriff in ein Gewässer einer behördlichen Genehmigung bedarf. Darunter fallen sowohl die Erlaubnis (für zeitlich begrenzte Eingriffe) als auch die Bewilligung (für dauerhafte Nutzungen).


3. Anforderungen für die Erteilung der Erlaubnis

  • Technische Planung: Vorlage detaillierter Baupläne und technischer Zeichnungen.
  • Fachgutachten: Umweltgutachten, die Auswirkungen auf Gewässer und Umwelt bewerten.
  • Nachweis der Umweltverträglichkeit: Sicherstellung, dass keine schädlichen Auswirkungen entstehen.
  • Einhaltung der Abwasserverordnung: Vorgaben zur Behandlung und Einleitung von Abwasser.


4. Wie beantrage ich eine wasserrechtliche Erlaubnis?

  • Einreichung der Unterlagen: Baupläne, Gutachten und Nachweise.
  • Prüfung durch die Behörde: Die zuständige Behörde bewertet das Vorhaben.
  • Beteiligung weiterer Stellen: Einbindung von Fachbehörden wie Naturschutzämtern.
  • Erteilung der Genehmigung: Nach positiver Prüfung mit entsprechenden Auflagen.


5. Welche Behörden sind beteiligt?

  • Wasserwirtschaftsamt: Prüfung wasserrechtlicher Aspekte.
  • Naturschutzbehörde: Bewertung von Auswirkungen auf Biotope.
  • Bauamt: Überprüfung baurechtlicher Anforderungen.
  • Kommunen: Beteiligung bei der Ableitung von Regenwasser.


6. Was passiert bei Verstößen?

Wer ohne wasserrechtliche Erlaubnis baut, riskiert:

  • Hohe Bußgelder
  • Baustopp
  • Rückbauverpflichtung


Fazit

Frühzeitige Abstimmung mit Behörden ist entscheidend, um Verzögerungen und rechtliche Konflikte zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie umfassend!


Ihr Ansprechpartner: Herr Philipp Sengupta

Telefon: 0361 26 26 99 77

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