Die Errichtung und der Betrieb gewerblicher Anlagen wirken sich nahezu immer auf Gewässer inklusive des Grundwassers aus, zum Beispiel durch:
- das Ableiten von Niederschlagswasser in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer,
- die gezielte Versickerung von Niederschlagswasser,
- die Einleitung von Abwasser aus Sanitär- oder Prozessanlagen in die Kanalisation,
- die Einleitung von gereinigten oder unbelasteten Abwässern in Oberflächengewässer oder das Grundwasser,
- Grundwasserhaltungen, z. B. zur Trockenhaltung von Baugruben oder
- die Beeinflussung des Grundwassers durch Baukörper (z. B. Pfähle).
Diese Gewässerbenutzungen erfordern eine Genehmigung oder Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die zuständige Wasserbehörde. Gegebenenfalls sind auch Abwasserzweckverbände oder weitere Behörden (z. B. Bodenschutzbehörde, Naturschutzbehörde) zu beteiligen.
WOVIRO hilft Ihnen bei:
- der Bewertung Ihres Vorhabens nach wasserrechtlichen Aspekten,
- der Vorstellung des Vorhabens bei der Genehmigungsbehörde und der Abstimmung der Antragsinhalte,
- der Erstellung der Antragsunterlagen und bei
- der Koordination von erforderlichen Fachgutachten, z. B. zur Ermittlung der Durchlässigkeit des Bodens oder hydrogeologische Untersuchungen.
Außerdem außerdem unterstützen wir Sie bei der Klärung der Einleitfähigkeit von Prozessabwasser bei Direkt- und Indirekteinleitung. Hier wenden wir die Abwasserverordnung (AbwV) und die örtliche Abwassersatzung an und binden bei Bedarf auch geeignete Laborpartner ein.
Wir unterstützen Sie gern – Sprechen Sie uns an!
Ihr Ansprechpartner: Herr Philipp Sengupta
Telefon: 0361 2626 9977
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